Clan Mackenzie Society
of Germany
gegr. 31.10.2007
Offiziell anerkannt vom Clan Chief, dem Earl of Cromartie.
Satzung
1. Name und Sitz des Vereins
Der Verein trägt den Namen Clan Mackenzie Society of Germany.
Der Sitz des Vereins ist Salzkotten.
2. Vereinsform
Die Clan Mackenzie Society of Germany ist ein nicht eingetragener Verein.
3. Zweck
Zweck des Vereins ist es, Botschafter und Heimstätte des Clan Mackenzie in Deutschland zu sein. Clanmitglieder und Freunde des Clans sollen zusammengeführt und die Geschichte und Tradition des Clan Mackenzie gepflegt werden. Ferner soll die schottische Kultur in Deutschland gefördert und gelebt werden. Die Verbindungen der deutschen Society zu den anderen Clan Mackenzie Societies rund um die Welt sollen gestärkt werden. Die Clan Mackenzie Society of Germany bietet allen Mitgliedern des Clan Mackenzie Unterstützung bei einem Aufenthalt in Deutschland an. Die Clan Mackenzie Society of Germany steht loyal zum Clan Chief und wird diesem, soweit möglich, jegliche Hilfe und Unterstützung zukommen lassen.
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Ziele.
4. Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann auf Antrag hin erworben werden. Mitglied werden kann ohne Rücksicht auf Herkunft, Religion oder Geschlecht, jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist und
- den Namen Mackenzie oder eine Abwandlung davon trägt
oder
- durch Verwandtschaft mit dem Clan Mackenzie verbunden ist
oder
- mit dem Clan Mackenzie sympathisiert und sich für die Geschichte und
Tradition des Clan Mackenzie interessiert.
Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden.
Der Vorstand kann Mitglieder, welche dem Ansehen des Clans durch ungebührliches Verhalten schaden, ohne Vorankündigung aus der Clan Mackenzie Society ausschließen.
5. Beiträge
Es werden folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:
Einzelpersonen: € 18,00 / Jahr
Ehepaare / Paare: € 27,00 / Jahr
Der Jahresbeitrag gilt jeweils für den Zeitraum 01.01. – 31.12. und ist im Voraus zahlbar. Bei Kündigung seitens des Mitgliedes während des laufenden Jahres erfolgt keine Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge.
6. Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- Präsident bzw. Präsidentin
- Vizepräsident bzw. Vizepräsidentin
- Commissioner bzw. Commissionerinnen in beliebiger Anzahl
Der Vorstand wird von der Hauptversammlung für vier Jahre gewählt. Mitglieder des Vorstandes können beliebig oft wiedergewählt werden.
7. Mitgliederversammlungen
Eine Hauptversammlung findet einmal jährlich am Sitz der Society statt. Die Hauptversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens 10 ordentlichen Mitgliedern beschlussfähig.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können durch den Vorstand oder auf Antrag einzelner Mitglieder einberufen werden.
8. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann den Mitgliedern durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes vorgeschlagen werden. Für die Auflösung bedarf es der Zustimmung von mindestens 75% der ordentlichen Mitglieder. Bei der Auflösung vorhandenes Vermögen (incl. zu erzielender Erlöse durch den Verkauf von Vereinseigentum) wird zu Gunsten des Erhaltes von Castle Leod gespendet.
Fünfte Revision vom 29.11.2011
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Clan Mackenzie Society of Germany