Clan Mackenzie Society

of Germany

Gründung 31.10.2007

              
Offiziell anerkannt vom Clan Chief, dem Earl of Cromartie.

Satzung

 

1. Name und Sitz des Vereins

Der Verein trägt den Namen Clan Mackenzie Society of Germany.

Der Sitz des Vereins ist Salzkotten.



2. Vereinsform

Die Clan Mackenzie Society of Germany ist ein nicht eingetragener Verein.



3. Zweck

Die Clan Mackenzie Society of Germany verfolgt rein ideelle Ziele. Zweck des Vereins ist die Wahrung der Geschichte und Tradition des Clan Mackenzie sowie die Förderung und Pflege von Verbindungen zwischen Clan-Mitgliedern sowie Freunden des Clans in Deutschland. Die Clan Mackenzie Society of Germany soll freundschaftliche Verbindungen zu anderen Clan  Societys in aller Welt unterhalten und bietet deren Mitgliedern und allen Mitgliedern des Clan Mackenzie Unterstützung bei einem Aufenthalt in Deutschland an. Die Clan Mackenzie Society of Germany steht loyal zum Clan Chief und wird diesem, soweit möglich, jegliche nötige Hilfe und Unterstützung zukommen lassen.


Der Verein verfolgt keine kommerziellen Ziele.



4. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme durch den Vorstand erworben.

Mitglied werden kann ohne Rücksicht auf Herkunft, Religion oder Geschlecht,  jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist und


-          den Namen Mackenzie oder eine Abwandlung davon trägt

oder

-          durch Verwandtschaft mit dem Clan Mackenzie verbunden ist

oder

-          mit dem Clan Mackenzie sympathisiert und sich für die Geschichte und Tradition 

      des Clan Mackenzie interessiert.


Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden.


Der Vorstand kann Mitglieder, welche dem Ansehen des Clans durch ungebührliches Verhalten schaden, ohne Vorankündigung aus der Clan Mackenzie Society ausschließen.


Mitglieder, welche trotz wiederholter Ermahnung Ihren Mitgliedsbeitrag nicht fristgerecht entrichten, können vom Vorstand aus der Society ausgeschlossen werden.



5. Beiträge 

Es werden folgende Mitgliedsbeiträge erhoben:


Einzelpersonen:     € 18,00 / Jahr

Ehepaare/Paare:    € 27,00 / Jahr


Der Jahresbeitrag gilt jeweils für den Zeitraum 01.01. - 31.12.

Bei Kündigung erfolgt keine Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge.



6.Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

-              Präsident    

-       1. Commissioner 

-       2. Commissioner


Der Präsident übt sein Amt auf unbestimmte Zeit aus. Er scheidet durch Abberufung
durch den Clan Chief oder Rücktritt aus dem Amt.


Die Commissioner werden durch den Präsidenten vorgeschlagen und werden von den Mitgliedern bestätigt. Sie können durch ein Misstrauensvotum der Mitglieder abgewählt werden.


Ehrenpräsident ist der jeweils amtierende Clan Chief. Er hat ein Vetorecht gegenüber den Beschlüssen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung.



7. Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung findet bei Bedarf in nicht festgelegten Abständen statt.

Die Mitgliederversammlung kann durch den Vorstand, den Clan Chief oder auf Antrag einzelner Mitglieder einberufen werden. Beim Antrag einzelner Mitglieder bedarf die Einberufung der Zustimmung des Vorstandes. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.



8. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann durch einstimmigen Beschluß des Vorstandes der Mitgliederversammlung vorgeschlagen werden. Für die Auflösung bedarf es der Zustimmung von 75% der Mitglieder.




Dritte Revision vom 18.07.2009